Zuchtzulassung nach § 11 Tierschutzgesetz
Erteilung der Erlaubnis gemäß §11 Tierschutzgesetz durch das
vet. Amt LK MOL zur Zucht der Französischen Bulldogge.
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Unsere Zuchttiere sind freiatmend , auf Keilwirbel geröntgt ,
Patella Luxation , Zustand Herz untersucht und sind
uneingeschränkt zuchttauglich .