Zuchtzulassung nach § 11 Tierschutzgesetz

 

 

Erteilung der Erlaubnis gemäß §11 Tierschutzgesetz durch das

vet. Amt LK MOL zur Zucht der Französischen Bulldogge.

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Unsere Zuchttiere sind freiatmend , auf Keilwirbel geröntgt ,

Patella Luxation , Zustand Herz untersucht und sind

uneingeschränkt zuchttauglich .

 

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